Herzlich willkommen auf unserer Webseite für Presseparkplätze und Akkreditierung!
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um sich bequem auf unserem Gelände zu bewegen und optimal auf unsere Veranstaltungen vorbereitet zu sein. Wir bieten Ihnen einen Überblick über unsere Parkmöglichkeiten für Pressevertreter und erläutern den Akkreditierungsprozess, um Ihnen einen reibungslosen Zugang zu unseren Events zu ermöglichen. Entdecken Sie die Annehmlichkeiten unserer Presseparkplätze und erfahren Sie, wie Sie sich akkreditieren können.
Akkreditierungsrichtlinien für Journalisten
Als Messeveranstalter wollen wir Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der medialen Berichterstattung.
Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) oder redaktionelle Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:
- a. durch Vorlage von Namensartikeln oder -beiträgen (Print, Online, TV, Hörfunk) zum Messethema, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
- b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteurinnen oder Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder Autorinnen bzw. Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
- c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
- d. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schul- oder Hochschulzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation.
- e. Inhaberinnen oder Inhaber eines gültigen bundeseinheitlichen Presseausweises (https://www.presserat.de/presseausweis.html) oder eines Presseausweises eines ausländischen Journalistenverbandes.
Die Vorlage eines Presseausweises ist in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuerinnen und -betreuer, Salesmanagerinnen und -manager, Anzeigenleiterinnen und -leiter, Webmaster, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Corporate Blogs oder Corporate-Webseiten, PR-Beraterinnen und -Berater, Produkttesterinnen und -tester sowie private Begleitpersonen.
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen.
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
- Personen, die Messen allein zu Akquise-Zwecken für eigene, kostenpflichtige Hörfunk-, TV-, Bild- oder Online-Produktionen nutzen wollen.
Akkreditierungsrichtlinien Content Creator
Als Messeveranstalter wollen wir Content Creatorn und Content Creatorinnen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Berichterstattung.
Eine Akkreditierung für Content Creator können erhalten: Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre Tätigkeit folgendermaßen belegen können:
- Der Social-Media-Kanal, Podcast, B(V)log oder die Streaming-Plattform hat einen thematischen Bezug zur Messe, existiert seit mindestens sechs Monaten, weist regelmäßige Einträge und eine angemessene Reichweite vor. Die Reichweite muss durch Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer nachgewiesen werden.
- Die zu akkreditierende Person ist in diesem Medium mit einem Onlinelink nachweisbar, sei es durch namentliche Nennung im Impressum oder durch Namensbeiträge. Die Beiträge müssen nachweislich persönlich mit thematischem Bezug zur Messe verfasst worden sein.
Pro Kanal oder Plattform wird eine begrenzte Anzahl von Personen akkreditiert. In Einzelfällen können die Veranstalter weitere Einschränkungen treffen. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der Tätigkeit anzufordern.
Eine Vorab-Akkreditierung ist wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne entsprechende Legitimation, wie z. B. Webmaster, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Corporate Blogs oder Corporate-Webseiten, Produkttesterinnen und -tester sowie private Begleitpersonen.
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
- Personen, die Messen allein zu Akquise-Zwecken für eigene, kostenpflichtige Bild- oder Online-Produktionen nutzen wollen.
Presse-Parkplätze
Presse-Sonderparkplätze befinden sich unmittelbar vor dem Nordeingang der Westfalenhalle (siehe Hallen- und Lageplan). Die Anfahrt erfolgt über die B1 (Ruhrschnellweg), Fahrtrichtung Unna.
Parkkarten, die von der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH an Journalisten ausgegeben werden, berechtigen ansonsten auch zum Parken auf den anderen Parkplätzen unmittelbar an den Westfalenhallen.